Wie?
Psychotherapie benötigt Zeit um zu wirken. Deshalb ist mit einer Mindestbehandlungsdauer von mehreren Monaten zu rechnen, in der mindestens einmal in der Woche ein 50 minütiges Gespräch stattfindet. Die Dauer der Psychotherapie variiert je nach Krankheitsbild und Schweregrad.
Ablauf
Kontaktaufnahme:
Telefonisch im Rahmen der Sprechzeit
Sprechstunde:
Indikationsstellung
Probatorik:
Diagnostik
Verhaltenstherapie:
12 bis 80 Therapiestunden à 50 min für Kinder- und Jugendliche;
3 bis 11 Bezugspersonen Stunden à 50 min für Eltern und Personensorgeberechtigte, sowie wichtige Bezugspersonen
Kosten
Gesetzlichversicherte Patienten/innen
Die anfallenden Behandlungskosten werden in der Regel in vollem Umfang von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Privatversicherte Patienten/innen
Die Versicherungsbedingungen der privaten Kostenträger sind unterschiedlich, sodass die Kostenerstattung unterschiedlich gehandhabt wird. Jedes Erstgespräch im Quartal rechnen wir im 3,5fach Satz der GOP ab. Jedes weitere Behandlungsgespräch mit dem 2,5fach Satz der GOP (angelehnt an die Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen). Wir empfehlen Ihnen sich bezüglich der Höhe der Kostenerstattung vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu erkundigen. Ggf. müssen Sie einen Anteil der Kosten privat übernehmen.
Beihilfe
Die Kostenerstattung von Beihilfeberechtigten richtet sich nach den Beihilfevorschriften. Ggf. müssen Sie einen Anteil der Kosten privat übernehmen.
Selbstzahler
Eine Übernahme der Kosten durch die Eltern selbst ist möglich.
Privatbehandlungen, die Sie selbst, Ihre private Krankenkasse oder Beihilfe bezahlen, werden nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) berechnet.